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Vom 26.03.2023 · Kategorien: Allgemein
Sehr geehrter Leserin, sehr geehrter Leser,
dieser Beitrag ist weniger ein Rechtstipp, sondern mehr eine Übersicht zu dieser Thematik.
Seit nunmehr mehr als zehn Jahren bearbeite ich Fälle im Tierrecht. Es ist ein sehr spannendes Rechtsgebiet und einfach eine Herzensangelegenheit.
Es geht von der Erstellung von Kaufverträge für Züchter. Hier sind die verschiedenen Interessen von Käufer und Verkäufer abzuwägen. Es ist die aktuelle Rechtsprechung und ggfs. auch die Vorgaben der Zuchtverbände zu beachten.
Hier spielen dann auf Beratungsseite des Käufers die Gewährleistung eine Rolle.
Weiterhin haben wir das Tierschutzgesetz und Landeshundegesetze zu beachten. Hier findet die Beratung in Ordungswidrigkeiten- und Verwaltungsrecht statt. Hier geht es zum Beispiel um Beissvorfälle oder die Besteuerung von Tieren wie auch um eine Leinenpflicht oder die Wegnahme von Tieren.
Im Rahmen von Tiermisshandlung oder Verkauf von Tieren ohne oder mit gefälschten Dokumenten kommt noch das Strafrecht hinzu.
Dann ist eine Verteidigung vor einem Strafgericht die Folge, was im Anschluss auch vom Haltungsverboten belegt werden kann. Es ist immens wichtig, sich bei Einleitung eines eben solchen Verfahrens umgehend an einen Rechtsanwalt zu wenden. Gern eine Nachricht hier an mich.
Die Vertretung von Mandanten in einem der genannten Fälle ist sehr persönlich und hat oftmals einen immensen emotionalen Hintergrund, weshalb die Besprechung emphatisch und persönlich erfolgt.
Das Rechtsgebiet ist abwechslungsreich und umfasst fast das gesamte Spektrum an rechtlichen Gegebenheiten (das Sozialrecht mit dem Anspruch auf ein Begleithund, o.ä. habe ich noch nicht einmal angerissen).
Eine steige Weiter- und Fortbildung ist wichtig. Die Spezialisierung auf dieses Rechtsgebiet eben auch. Ich freue mich, wenn es Ihnen gefallen und geholfen hat und freue mich, Ihnen helfen zu dürfen.
Vom 13.11.2020 · Kategorien: Allgemein
Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im November 2020 informiert, wonach bestmöglicher Schutz in Alten- und Pflegeheimen durch Corona-Schnelltests gewährt werden soll und mehr digitale Angebote im Gesundheitswesen sowie Reisegutscheine, Abfallvermeidung, bezahlbare E-Mobilität sowie vereinfachte Investitionen in Energieeinsparungen für den Klimaschutz umgesetzt werden.
Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Gäste, Kranke sowie Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. Damit trägt die neue Coronavirus-Testverordnung dazu bei, in diesen Einrichtungen auch bei steigenden Infektionszahlen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.
Pauschalreisen: Reisegutscheine bei Insolvenz des Reiseveranstalters staatlich abgesichert
Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, können Reiseunternehmen auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten – anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises. Der Reisegutschein ist gegen eine Insolvenz des Reiseunternehmens ergänzend staatlich abgesichert.
Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
Investitionsprogramm für Krankenhäuser
Das Krankenhauszukunftsgesetz sorgt für schnelle und zielgerichtete Investitionen in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser. Außerdem sieht es für 2020 die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Corona-Pandemie besonders gefordert waren, ist nun ebenfalls möglich.
Neue Regelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation
Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Darauf zielt das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“.
Abfälle vermeiden – Ressourcen nachhaltig nutzen
Abfall soll weitestgehend vermieden und stattdessen mehr recycelt werden. Herstellerfirmen von Einwegprodukten werden stärker in die Pflicht genommen. Mit diesen Regelungen wird die EU-Abfallrichtlinie umgesetzt.
Änderung der Kfz-Steuer – Klimafreundliche, bezahlbare Mobilität
Die Kfz-Steuer orientiert sich nun stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität.
Ein weiterer Baustein der Energiewende: Das Gebäudeenergiegesetz
Ölheizkessel dürfen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches Modell lockt eine Prämie. Um auch grundsätzlich den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken, werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht.
Schärfere Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen
Seit dem 01.11.2020 gelten EU-weit schärfere Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen. Verbraucher erhalten so mehr Sicherheit, wenn sie diese Produkte kaufen, unabhängig davon, ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert werden.
Lebensmittelkennzeichen Nutri-Score – Mehr Transparenz für Verbraucher
Auf einen Blick erkennen, welche Lebensmittel eine gute Nährwertzusammensetzung haben – das ist der Wunsch vieler Verbraucher, die auf gesunde und ausgewogene Ernährung achten. Lebensmittelhersteller in Deutschland können nun das Kennzeichen Nutri-Score® verwenden. Die entsprechende Verordnung tritt am 06.11.2020 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 28.10.2020
Vom 07.09.2020 · Kategorien: Allgemein, Insolvenzrecht
Im September 2020 haben wir eine Vielzahl von Gesetzesänderungen zu verarbeiten. Insbesondere:
– Aussetzung der Insolvenzantragspflicht endet teilweise
und
– Strengere Regeln für den Umgang mit Waffen
Einen sehr guten Überblick, auch inhaltlich, finden Sie hier.
Vom 21.08.2020 · Kategorien: Allgemein
Achtung bei gemeinnützigen Vereinen. Die Gehälter müssen gewissen Anforderungen genügen und dürfen nicht unangemessen hoch sein und eine Fehlverwendung der Mittel darstellen (BFH Urt. v. 12.03.2020, Az. V R 5/17).
Nach dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil hatte die gemeinnützige GmbH dem als Geschäftsführer angestellten Sozialarbeiter hohe Bezüge gezahlt – 2010 waren es einschließlich Altersvorsorge gut 283.000 Euro. Das Finanzamt versagte der gGmbH die Gemeinnützigkeit für die Jahre 2005 bis 2010. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern bestätigte diese Entscheidung; der BFH folgte dem im Wesentlichen, die Revision der klagenden GmbH war nur in Bezug auf die Streitjahre 2006 und 2007 erfolgreich, weil in diesem Zeitraum die Angemessenheitsgrenze nur wenig überschritten wurde.
Ob im Einzelfall unverhältnismäßig hohe Vergütungen anzunehmen sind, ist durch einen sog. Fremdvergleich zu ermitteln, so die Mitteilung des Gerichts. Ein Vergleich mit den Gehältern anderer Geschäftsführer zeige, ob eine gemeinnützige Einrichtung zu hohe Gehälter zahle – und zwar „ohne dass dabei ein ‚Abschlag‘ für Geschäftsführer von gemeinnützigen Organisationen vorzunehmen ist“, erklärten die obersten Steuerrichter. Unangemessen seien Bezüge, die den oberen Rand der Bandbreite um mehr als 20 Prozent übersteigen. Der Entzug der Gemeinnützigkeit sei allerdings auch dann nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip erst angemessen und somit gerechtfertigt, wenn es sich nicht lediglich um einen geringfügigen Verstoß gegen das Mittelverwendungsgebot handelt.
„Das Urteil ist von weitreichender Bedeutung für die Besteuerung gemeinnütziger Körperschaften, da es die Grundlagen für die Ermittlung von noch zulässigen Geschäftsführerbezügen aufzeigt und diese Grundsätze auch auf andere Geschäftsbeziehungen mit gemeinnützigen Körperschaften (z.B. Miet-, Pacht-, Darlehensverträge) angewendet werden können“, betonte der BFH.
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bfh-azvr517-gemeinnuetzige-koerperschaft/
Vom 21.04.2020 · Kategorien: Allgemein
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 26.März 2020 zum Widerruf von Immobiliendarlehen einen Donnerschlag ausgelöst. Dies führt dazu, dass leider sehr viele Menschen mit einem Missverständnis herantreten und der Meinung sind, dass dieses Urteil generalisierend sei. Dies ist gerade nicht der Fall, sondern es sind eine Fülle von Voraussetzungen zu erfüllen.
In dem von dem EuGH entschiedenen Fall ging es um Widerrufsinformationen nach dem gesetzlichen Muster des EGBGB in der Fassung vom 30.07.2010 bis 03.08.2011 und vom 04.08.2011 bis 12.06.2014. Es geht um den sog. Kaskadenverweis. Die Folge davon ist, dass der Verbraucher erst nach einer langen und teilweise verwirrenden Suche in der Gesetzeslektüre weis, was er eigentlich unterschrieben hat.
Dies widerstrebt natürlich dem Verbraucherschutz, weshalb man beim EuGH die Meinung vertritt, dass diese Kette keine taugliche Verbraucherinformation darstellt und damit nicht Richtlinienkonform sei. Aus diesem Grund ist die Widerrufsbelehrung unzulässig.
Jetzt sind aber nicht alle Verträge mit Kaskadenverweis einfach so widerrufbar. Denn der BGH hat bereits entschieden, dass selbst dann, wenn die gesetzliche Regelung nicht richtlinienkonform ist, die deutschen Gerichte an deutsches Recht gebunden bleiben.
Nunmehr muss die nach dem Vorlageverfahren wieder zurückübertragenden Entscheidung durch das LG Saarbrücken getroffen werden. Wir dürfen gespannt sein.
Ich bin der Ansicht, dass nunmehr ein Streit zwischen BGH und EuGH entsteht und die Rechtslage ungewisser wird. Weiterhin muss man abwarten, wer sich für die fehlerhafte Information verantwortlich zeigt (eigentlich ist ja die BRD und damit Staatshaftung).
Das Zivilrecht beinhalte das typische Vertragsrecht. In diesem Bereich habe ich mich auf das Kauf- und Mietrecht spezialisiert.
Zum Tierrecht, was der Kanzlei besonders am Herzen liegt, kann ich die Website empfehlen. Hier finden Sie eine Vielzahl an Informationen und Ratgebern, die zumindest den ersten Informationshunger abdecken und das Grundverständnis des Rechtsgebiets wecken.
Weiterhin bietet die Rechtsanwaltskanzlei professionelles Inkasso an. Von der Mahnung nach Zahlungsverzug bis zur Zwangsvollstreckung der titulierten Forderung erhalten Sie hier alles aus einer Hand. Gern auch zu einem vereinbarten Festpreis.
Hier berate ich Sie sehr gerne auf allen Gebieten des Strafrechts. Insbesondere im Wirtschaftsstrafrecht (Insolvenzstraftaten, Betrug, u.a.). Gerne kontaktieren Sie mich, wenn Ermittlungen gegen Sie aufgenommen werden. Hierfür bin ich Tag und Nacht erreichbar. Je früher Sie sich an mich wenden, desto eher wird Ihnen geholfen werden können.
Ich vertrete auch im Rahmen von Pflichtverteidigungen. Gern kann auch im Rahmen der Wahlverteidigung zu einem Stundenhonorar oder Festpreis beraten und verteidigt werden.
Bitte wenden Sie sich an mich, wenn Sie das Gefühl haben, „nicht mehr weiter zu wissen“. Je eher die eventuelle (Schief-) Lage bewertet werden kann, desto eher kann Ihnen geholfen werden. Hier vertrete ich Sie gegen Gläubiger, wenn Sie Schuldner sind und erstelle mit Ihnen einen Schuldenbereinigungsplan. Ich vertrete auch Gläubiger und Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren wie auch in Anfechtungsklagen.
Bei Bedarf kann hier auch mit einem Stundenhonorar oder Festpreis gearbeitet werden.
Kaum ein Rechtsgebiet ist so vielfältig und betrifft den Bürger und Mandanten so direkt. Egal ob Arbeitslosenversicherung oder gesetzliche Pflegeversicherung, auch die Renten- und Unfallversicherung fällt darunter und noch einiges mehr. Auch Statusfeststellungsverfahren und die Scheinselbständigkeit wird hierunter bearbeite, weshalb auch die Nähe zum Arbeitsrecht ein Wissen in diesem Rechtsgebiet unumgänglich macht. Für mittelständische Unternehmen die oftmals als GmbH organisiert sind, ist auch die Haftung des Geschäftsführers ein Thema das unter dieses Rechtsgebiet subsumiert wird. Hierzu erteile ich Ihnen sehr gern Auskunft und berate in den aufgekommenen Rechtsfragen.
Wenn Sie ein rechtliches Problem haben und keine Anfahrt und Termin wünschen, kann ich Ihnen nachstehende Lösung anbieten: Nutzen Sie einfach die Online-Rechtsberatung! Machen Sie einen Termin aus unter: https://calendly.com/info-13829/erstberatung
Sie übermitteln mir anschließend die Unterlagen per E-Mail an info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Geboren wurde ich in Marl. Noch während der Grundschulzeit zog ich nach Frankfurt am Main. Nach dem Abitur entschloss ich mich zum Zivildienst in der Alten- und Krankenpflege.
Nach Studienbeginn an der Goethe Universität Frankfurt wechselte ich an die Universität zu Köln. Während einer Nebentätigkeit in einem Verlag wurde neben dem insolvenzrechtlichen auch das journalistische Interesse geweckt.
Im OLG Bezirk Köln bleibend, absolvierte ich erfolgreich das Referendariat am Landgericht Aachen mit Stationen u.a. bei der IHK zu Köln und Kanzleien die straf- und insolvenzrechtlich ausgerichtet waren.
Im Juli 2010 schloss ich das Referendariat erfolgreich mit dem zweiten Staatsexamen ab. In der Folge arbeitete ich als freier Mitarbeiter bei diversen juristischen Zeitschriften, sowie beim Bundesverband freier KFZ-Händler e.V. und bereitete die Gründung meiner Kanzlei vor.
Mitgliedschaften:
Beiträge in juristischen Zeitschriften:
Interviews und Artikel
An dieser Stelle können Sie Dokumente downloaden und bequem zu Hause ausfüllen. Im Termin sparen wir damit Zeit und können uns Ihrem Problem stärker widmen.
Mit der Vollmacht geben Sie mir die Möglichkeit, die dort genannten Erklärungen rechtswirksam abzugeben. Sie notwendig um im Bestreitensfall der Gegenseite die Legitimation nachzuweisen.
Mit diesem Antrag erhalten Sie Hilfe, um Ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen. Der Antrag wird beim zuständigen Gericht gestellt. Bitte beachten Sie die dort genannten Hinweise!
Die Kosten für eine Erstberatung liegen bei maximal 190,00 € zzgl. Steuern (dies ergibt sich aus dem RVG). Gern erkläre ich Ihnen vorab den Kostenaufwand, der von Ihnen zu tragen ist.
Sollte Sie nicht in der Lage sein, den Betrag aufzubringen, ist es möglich, beim zuständigen Amtsgericht einen sog. Beratungsschein zu erhalten. Der Rechtspfleger erklärt Ihnen vorab die Voraussetzungen und den Ablauf des Antragsverfahrens und hilft beim Ausfüllen. Dieser deckt die Kosten für eine Erstberatung.
Sollte eine durch Sie einzureichende Klage Aussicht auf Erfolg versprechen oder werden Sie mit einer Klage belegt und haben nicht die Möglichkeiten die Kosten selbst zu tragen, wird durch mich ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt (s.o.). Gern erläutere ich Ihnen vorab die Voraussetzungen und Verfahrensablauf.
Neben dem gerichtlichen Verfahren, besteht auch die Möglichkeit eines Mediationsverfahrens. Über diese Alternative reden Sie mit der Mediatorin und Dipl.-Jur. Andrea Neumann.
Sie finden Frau Neumann hier: Website
Ich freue mich Ihnen für die schöne Stadt Erfurt als neuen Kooperationspartner die Rechtsanwaltskanzlei Schmidt vorstellen zu dürfen. Bei Vertretung zu sämtlichen zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragestellungen auch im internationalen Bereich sind Sie dort gut beraten. Somit können Mandanten darauf vertrauen vor Ort im gerichtlichen Verfahren im Wege der Terminsvertretung hervorragend vertreten zu werden. Zudem können spezielle fachliche Fragestellungen zeitnah im nahen Austausch geklärt werden.
Sie finden die Kanzlei der Frau Kollegin Schmidt hier: http://www.ra-kanzlei-schmidt.de
Als Teil des advocado-Qualitätsnetzwerks gehören wir zu den derzeit rund 350 ausgewählten Kanzleien, die besonders durch eine einwandfreie Beratung sowie zufriedene Mandanten überzeugen. Wir sind stolz darauf, ein Teil dieses Netzwerks zu sein! Damit stellen wir uns bereits jetzt auf die zukünftigen Erwartungen unserer Mandanten ein. advocado bietet ausgezeichnete Beratung von erfahrenen und spezialisierten Anwälten zu jedem juristischen Anliegen. Die sichere Online-Plattform ermöglicht u. a. eine einfache und flexible Kommunikation zwischen Anwalt und Mandant, die Beratung und Vertretung im Streitfall sowie eine komfortable Zahlungsabwicklung. Die regelmäßigen Kontrollen und Zertifizierungen der Partner-Anwälte zeugen von der besonderen Qualität der auserlesenen
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Beste Grüße aus Ihrer Kanzlei
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