Heute möchte ich Ihnen unter anderem eine rechtskräftige Entscheidung des AG Frankfurt vorstellen. Das Gericht hat entschieden, dass Hauseigentümer nicht für Schäden durch Walnussbäume haften, welche über die Grundstücksgrenze des Nachbarn ragen.
Hintergrund war die Frage, ob ein Grundstückseigentümer für Schäden an einem Fahrzeug haftet, welche durch herabfallende Walnüsse verursacht wurden. Das Gericht hat entschieden, dass der Kläger im Herbst bei einem Walnussbaum mit dem Herabfallen von Nüssen rechnen musste, denn dies ist eine natürliche Gegebenheit. Kurz gesagt: wer unter einem Nussbaum parke, trage das allgemeine natürliche Lebensrisiko.
Die Entscheidung finden Sie unter dem nachstehenden Link: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180100242&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp