Das LG Coburg hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer keine Versicherungsleistungen erhält, wenn schwerwiegende Zweifel an dessen Redlichkeit bestehen und er den vollständigen Beweis für einen behaupteten Kfz-Diebstahl nicht führen kann. (Entscheidung vom 08.Dezember 2016, Aktenzeichen: 22 O 95/16).
Das Urteil liest man hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA171005584&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp