Betreten eines Spielplatzes mit einem Hund

Das Amtsgericht München hat entschieden, dass mit Hunden mit einer Schulterhöhe von über 50cm nach der Münchner Hundeverordnung auch das bloß fahrlässige Betreten von Spiel- und Bolzplätzen untersagt ist. Entscheidung vom 02.Februara 2018, Aktenzeichen: 1115 OWi 230 Js 189802/17)

Das AG München war der Auffassung, dass überzeugenden Ausführungen der Zeugen zu folgen ist und hat das Bußgeld von ursprünglich 200 Euro auf 100 Euro reduziert, da es anders als die Verwaltungsbehörde nicht von einem vorsätzlich, sondern bloß fahrlässig begangenen Verstoß ausgegangen ist. Somit hat die 72-jährige Münchner Rentnerin wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen das Betretungsverbot von Kinderspielplätzen mit einem größeren Hund zu einer Geldbuße von 100 Euro zu zahlen.

Die Entscheidung gilt nur im Rahmen der Münchener Hundeordnung.

Die Entscheidung kann hier nachgelesen werden: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180300614&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp