Verkehrsrecht: Neue Berechnungsmethode für den Unfall- und Haushaltsführungsschaden

Erstmals hat ein Oberlan­des­ge­richt das Schmer­zensgeld und den Anspruch aus einem Haushaltsführungs­schaden für Unfallopfer neu berechnet. Orien­tie­rungsmaßstab ist die Dauer der Behandlung des Unfallopfers. Bei der Haushaltsführung wird der gesetz­liche Mindestlohn zugrunde gelegt.

Man kann es schon als revolutionär bezeichnen, was das OLG Frankfurt gemacht hat um den Schadensersatz zu berechnen, den das Unfallopfer geltend gemacht hat.

Das Oberlan­des­ge­richt (OLG) Frankfurt am Main hat nun in einer Entscheidung vom 18. Oktober 2018 (AZ: 22 U 97/16) als erstes deutsches Oberlan­des­ge­richt das Schmer­zensgeld anhand einer neuen, tagge­nauen Methode berechnet. Außerdem berücksichtigt es beim Haushaltsführungs­schaden den moder­neren Zuschnitt der Haushalte und den gesetz­lichen Mindestlohn.

Den Inhalt des Falles und den Details finden Sie hier: https://anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/auto/verkehrsunfall-neue-berechnungsmethode-für-schmerzensgeld-und-haushaltsführungsschaden?utm_source=facebook&utm_medium=cpc&utm_campaign=Facebook_Ads