Da ich immer wieder dazu befragt werde, möchte ich hier einmal die grundsätzlichen Voraussetzungen erklären.
Sie entstehen üblicherweise dann, wenn die Fälligkeit zwischen den Parteien vereinbart wurde. Üblicherweise steht ein Zahlungsziel in der Rechnung. Anders verhält es sich nach Gesetz. Soweit gesetzlich geregelt, erfolgt die Zahlung zu diesem Termin. Hierbei am bekanntesten ist wohl die Regelung im Miet- und Arbeitsrecht.
Soweit es vorgenannte Regelungen nicht gibt, ist das Zahlungsziel stets sofort!
Die Mahngebühren sind sog. Verzugsschaden. In Verzug gerät man automatisch mit Ablauf von 30 Tagen nach Fälligkeit. Man kann aber auch in Verzug gesetzt werden. Der Rechnungssteller muss ein Zahlungsziel setzen und in der Rechnung darauf hinweisen, dass eine Zahlung, die nicht innerhalb von 30 Tagen erfolgt, einen Verzugsschaden auslösen kann.
Erlaubt ist, was den tatsächlichen Schaden nicht übersteigt. Mahnkosten sind Verzugszinsen und die Mahngebühren, die die Kosten kompensieren, die für die Mahnung entstehen.
Hier liegt stets die Problematik. Man sollte stets gucken, welche Kosten in welcher Höhe geltend gemacht werden. Soweit der Grundbetrag unstreitig ist, ist dieser auszugleichen zzgl die Verzugszinsen. Die weiteren Kosten sollte man prüfen und sich im Zweifel sogar verklagen lassen. Eine Vielzahl der Regelungen sind unwirksam.