Das VG Magdeburg hat entschieden, dass nicht dieselbe Printmaschine für die Kennzeichnung von Bio-Eiern und Eiern aus konventioneller Produktion genutzt werden darf. (Entscheidung vom 28.November 2017, Aktenzeichen: 1 A 874/14 MD)
Der Kläger, ein Produzent von Ökoeiern, wollte die Kennzeichnung dieser Produkte auf derselben Anlage durchführen, auf der auch Eier aus konventioneller Produktion eines anderen Betriebes markiert werden.
Das VG Magdeburg hat die Klage abgewiesen.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts ist die gemeinsame Nutzung einer Printmaschine für die Kennzeichnung von Bio-Eiern und solchen aus konventioneller Produktion rechtlich unzulässig. Es bestehe die Gefahr der Vermischung der Produkte. Eine ordnungsgemäße Kennzeichnung sei dadurch nicht sichergestellt.
Gegen das Urteil kann Antrag auf Zulassung der Berufung beim OVG Magdeburg gestellt werden.
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