Die Bundesregierung hat über die gesetzlichen Neuregelungen im November 2020 informiert, wonach bestmöglicher Schutz in Alten- und Pflegeheimen durch Corona-Schnelltests gewährt werden soll und mehr digitale Angebote im Gesundheitswesen sowie Reisegutscheine, Abfallvermeidung, bezahlbare E-Mobilität sowie vereinfachte Investitionen in Energieeinsparungen für den Klimaschutz umgesetzt werden.
Besserer Schutz in Pflegeheimen und Krankenhäusern
Pflegeheime und Krankenhäuser können Antigen-Schnelltests großzügig nutzen, um Personal, Gäste, Kranke sowie Bewohner regelmäßig auf das Corona-Virus zu testen. Damit trägt die neue Coronavirus-Testverordnung dazu bei, in diesen Einrichtungen auch bei steigenden Infektionszahlen bestmöglichen Schutz zu gewährleisten und sichere Kontakte zu ermöglichen.
Pauschalreisen: Reisegutscheine bei Insolvenz des Reiseveranstalters staatlich abgesichert
Wenn Pauschalreisen aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt wurden, können Reiseunternehmen auf freiwilliger Basis Gutscheine anbieten – anstelle der sofortigen Rückzahlung des Reisepreises. Der Reisegutschein ist gegen eine Insolvenz des Reiseunternehmens ergänzend staatlich abgesichert.
Digitalisierung im Gesundheitswesen voranbringen
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz werden ab 2021 digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte oder das E-Rezept nutzbar. Gleichzeitig werden sensible Gesundheitsdaten geschützt. Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab dem Jahr 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahnbonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
Investitionsprogramm für Krankenhäuser
Das Krankenhauszukunftsgesetz sorgt für schnelle und zielgerichtete Investitionen in die Digitalisierung und in eine moderne technische Ausstattung der Krankenhäuser. Außerdem sieht es für 2020 die Verlängerung des Kinderkrankengeldanspruchs um fünf Tage je Elternteil vor. Eine Sonderzulage für Pflegekräfte in Krankenhäusern, die durch die Corona-Pandemie besonders gefordert waren, ist nun ebenfalls möglich.
Neue Regelungen für Intensivpflege und medizinische Rehabilitation
Intensiv-Pflegebedürftige besser versorgen, Fehlanreize in der Intensivpflege beseitigen und die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken. Darauf zielt das „Gesetz zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung“.
Abfälle vermeiden – Ressourcen nachhaltig nutzen
Abfall soll weitestgehend vermieden und stattdessen mehr recycelt werden. Herstellerfirmen von Einwegprodukten werden stärker in die Pflicht genommen. Mit diesen Regelungen wird die EU-Abfallrichtlinie umgesetzt.
Änderung der Kfz-Steuer – Klimafreundliche, bezahlbare Mobilität
Die Kfz-Steuer orientiert sich nun stärker am Schadstoff-Ausstoß der Fahrzeuge. Je nach Höhe der Emissionen steigt sie stufenweise an. Steuerlich entlastet werden dagegen die Besitzer reiner E-Autos. Die Bundesregierung setzt damit ein klares Signal für klimafreundliche und bezahlbare Mobilität.
Ein weiterer Baustein der Energiewende: Das Gebäudeenergiegesetz
Ölheizkessel dürfen ab 2026 grundsätzlich nicht mehr eingebaut werden. Als Anreiz zum Austausch alter Ölheizungen durch ein klimafreundliches Modell lockt eine Prämie. Um auch grundsätzlich den Primärenergiebedarf von Gebäuden zu senken, werden Investitionen in Energieeinsparungen vereinfacht.
Schärfere Grenzwerte für gefährliche Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen
Seit dem 01.11.2020 gelten EU-weit schärfere Grenzwerte für 33 krebserzeugende, erbgutverändernde oder fortpflanzungsgefährdende Chemikalien in Kleidung, Textilien und Schuhen. Verbraucher erhalten so mehr Sicherheit, wenn sie diese Produkte kaufen, unabhängig davon, ob die Produkte in der EU hergestellt oder importiert werden.
Lebensmittelkennzeichen Nutri-Score – Mehr Transparenz für Verbraucher
Auf einen Blick erkennen, welche Lebensmittel eine gute Nährwertzusammensetzung haben – das ist der Wunsch vieler Verbraucher, die auf gesunde und ausgewogene Ernährung achten. Lebensmittelhersteller in Deutschland können nun das Kennzeichen Nutri-Score® verwenden. Die entsprechende Verordnung tritt am 06.11.2020 in Kraft.
Quelle: Pressemitteilung der BReg v. 28.10.2020