gewerbliches Mietrecht: Betriebskostenabrechnung

Vorliegend drehte sich der durch das Amtsgericht Hannover zu entscheidende Fall um das Recht des gewerblichen Mieter Einsicht zu nehmen in die Abrechnungen der Nebenkosten aus den Vorjahren.

Das Amtsgericht Hannover hat entschieden, dass diese Abrechnungen zur Überprüfung der aktuellen Abrechnung nicht vorgelegt werden müssen. Dieser Entscheidung ist zuzustimmen. Das Einsichtnahmerecht des Mieters ist absolut ausreichend. Zur Prüfung einer an sich schlüssigen Abrechnung bedarf es keiner darüber hinausgehenden Einsichtnahme.

 

Die Entscheidung können Sie hier lesen: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170504143&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp