Das Amtsgericht München hat dazu entschieden, dass der vorübergehende Verlust eines digitalen Fernsehkabelanschlusses keinen Anspruch auf Schadensersatz wegen Nutzungsausfalles begründet. (Entscheidung vom 24.Oktober 2017, Aktenzeichen: 283 C 12006/17)
Das AG München hat die Klage auf Zahlung von 1.600 Euro Schadensersatz aufgrund Nutzungsausfalles des digitalen Fernsehkabelanschlusses zu Recht abgewiesen.
Entschädigung für Nutzungsausfall sei lediglich dann zu gewähren, wenn es um den Entzug von Lebensgütern gehe, deren ständige Verfügbarkeit für die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung von zentraler Bedeutung sei. Nicht dargetan sei aber, dass kein terrestrischer Empfang möglich gewesen wäre. Selbst wenn man dies unterstelle, habe dem Kläger Internetzugang zur Verfügung gestanden. Es sei gerichtsbekannt, dass über das Internet Informationsbedürfnisse hinreichend gestillt werden könnten, insbesondere ermögliche das Internet bspw. auch über Livestreams den Konsum einer Vielzahl von Programmen.
Die Entscheidung kann unter dem Link gelesen werden: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180300586&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp