Mietrecht: Zweckentfremdung von Wohnraum

Das VG Berlin hat entschieden, dass auch ein ein Internetportal, das Unterkünfte von „schwulen oder schwulenfreundlichen“ Gastgebern vermittelt, die Wohnungsinhaber benennen muss, wenn der Verdacht einer Zweckentfremdung von Wohnraum besteht. (VG Berlin, Entscheidung vom 27.März 2017, Aktenzeichen 6 L 250.17)

 

Die Entscheidung finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=3D3D9F139A209F4C61CD2029901ABF66.jp26?nid=jnachr-JUNA170303717&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp