In dem hier gezeigten Urteil des OLG Hamm geht es um Ansprüche aus der Quelle Insolvenz. Der Insolvenzverwalter hat Ansprüche gegen die Gründerfamilie geltend gemacht. Gegen das Urteil des Landgerichts wurde Rechtsmittel eingelegt. Das zuständige Oberlandesgericht Hamm hat in der Berufung nunmehr entschieden, dass dem Insolvenzverwalter ein Zahlungsanspruch gegen ein Mitglied der Gründerfamilie besteht. (OLG Hamm, Entscheidung vom 16.FEbraur 2017, Aktenzeichen 27 U 83/16)
Die Revision hat das OLG Hamm nicht zugelassen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.