Starke Zugluft = Mietminderung?

Über diese Frage hatte das Amtsgericht in Frankfurt zu entscheiden. (Entscheidung vom 18.August 2017; Aktenzeichen: 33 C 1251/17 (76))

Das AG Frankfurt hat in einer mittlerweile rechtskräftigen Entscheidung festgestellt, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10% rechtfertigt.

Nach Auffassung des Amtsgerichts ist es zwar konstruktionsbedingt so, dass Passivhäusern der Nachteil anhaftet, dass die vorgegebene Raumtemperatur in den jeweiligen Wohnungen nur in einem geringen Maße verändert werden kann. Aufgrund einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung komme es konstruktionsbedingt häufig vor, dass in Räumen Zugluft entstehe. Wie sich aus einem vom Amtsgericht eingeholten Sachverständigengutachten ergebe, werde in der konkreten Wohnung die Zugluft im Winter jedoch stets mit einer zu niedrigen Temperatur eingebracht, so dass die Wohnung nicht mehr angenehm temperiert sei. Auch wenn die Auswirkungen im Sommer geringer seien als im Winter und eine gewisse Zugluft in Passivhäusern konstruktionsbedingt immer gegeben sei, liege konkret jedoch ein Mangel vor, welcher eine Minderung der Miete um 10% für das ganze Jahr rechtfertige.

Die Entscheidung lesen Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA180300635&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp