Verkehrsrecht

Verkehrsrecht: Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheit im Verkehr

Zusammenfassung: Das BVerwG hat entschieden, dass nach dem Entzug der Fahrerlaubnis im Strafverfahren nach einer einmaligen Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von weniger als 1,6 Promille, die Verwaltungsbehörde die Neuerteilung nicht allein wegen dieser Trunkenheitsfahrt von der Beibringung eines medizinisch-psychologischen Fahreignungsgutachtens abhängig machen darf.

Die Entscheidung finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=839F7433132E862ACBF4F669E3E27166.jp18?nid=jnachr-JUNA170403825&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Verkehrsrecht: Bewährung bei Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen

Das OLG Hamm hatte darüber zu entschieden, ob auch ein nicht vorbestrafter Autofahrer wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Toten und drei Schwerverletzten zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden kann, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist.

Hier hat das erkennende Gericht, nach meinem Dafürhalten zu Recht, dies verneint. Das Urteil des LG Münster hatte keine Rechtsfehler. Dies ist jetzt aber nicht generalisierend zu verstehen, sondern beruht auf dem Einzelfall, der hier vorliegt.

Die Entscheidung kann hier nachgelesen werden: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170403819&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Cannabisfahrt als Patient möglich?

Cannabispatienten dürfen nach Angaben der Bundesregierung am Straßenverkehr teilnehmen, sofern sie aufgrund der Medikation nicht in ihrer Fahrtüchtigkeit eingeschränkt sind.

Patienten drohe keine Sanktion gemäß dem Straßenverkehrsgesetz, „wenn Cannabis aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt“. Eine Entziehung der Fahrerlaubnis sei jedoch bei missbräuchlicher Einnahme eines cannabishaltigen Medikaments möglich. Wie es in der Antwort weiter heißt, kann die Fahrtüchtigkeit auch in der Einstellungs- und Eingewöhnungsphase von cannabishaltigen Arzneimitteln beeinträchtigt sein.

Den vollständigen Text finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=52C0EF10DDAA9D8C0AE505BD2475BD74.jp28?nid=jnachr-JUNA170403802&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Haftung gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr

In dem Fall, der vor dem OLG Hamm in der zweiten Instanz verhandelt wurde, geht es nicht um den Fahrer, sondern um den Beifahrer.

Das OLG Hamm hat entschieden, dass ein Beifahrer, der die Beifahrertür eines fahrenden Pkw öffnet, um einen neben dem Fahrzeug befindlichen Radfahrer auffahren zu lassen oder zu einem riskanten Ausweichmanöver zu zwingen, wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr zu bestrafen sein kann. (OLG Hamm, Entscheidung vom 31.Januar 2017, Aktenzeichen: 4 RVs 159/16)

Das AG Paderborn hatte den Angeklagten und den Mitangeklagten jeweils wegen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt. Auf die Berufung der Angeklagten hatte das LG Paderborn die erstinstanzliche Verurteilung bestätigt.

Die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil ist erfolglos geblieben. Das OLG Hamm hat damit das erstinstanzliche Strafurteil des AG Paderborn und das Berufungsurteil des LG Paderborn bestätigt.

Das Urteil lesen kann man hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303623&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Fahrverbot bei früheren Geschwindigkeitsüberschreitung

Das AG München hat entschieden, dass ein Fahrverbot wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 22 Stundenkilometer zusätzlich zur Geldbuße ausgesprochen werden kann, wenn der Fahrer bereits mehrfach wegen Geschwindigkeitsüberschreitung veruteilt worden ist. (AG München, Entscheidung vom 14.Juni 2016, Aktenzeichen: 911 OWi 437 Js 150260/16).

 

Den Volltext finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=69F7AFF18C43DDA787111742B93819D1.jp25?nid=jnachr-JUNA170303606&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Autokauf im Internet: Nachforschungspflicht des Käufers

Das OLG Hamm hatte zwei Fälle zu entscheiden, in denen es um den Kauf von Fahrzeugen von Privat via Internet. Hierbei wurde gesagt:

Dass ein (privater) Autokäufer von sich aus prüfen muss, ob der Verkäufer zum Fahrzeugverkauf berechtigt ist, wenn der (private) Verkäufer nicht als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist.

• Wenn ein (privater) Verkäufer nicht als Halter in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, muss ein (privater) Käufer von sich aus prüfen, ob der Verkäufer zum Fahrzeugverkauf berechtigt ist. Die bloße Angabe des Verkäufers, er sei ein gewerblicher Zwischenhändler und auch der Umstand, dass der Verkäufer im Besitz der Fahrzeugpapiere und der Fahrzeugschlüssel ist, erübrigt die gebotene Überprüfung durch den Käufer nicht.

• Die z.B. per E-Mail übersandte „Bestätigung“ eines Überweisungsauftrages kann gefälscht sein – allein ein Überweisungsauftrag lässt regelmäßig nicht erkennen, dass das vermeintlich angewiesene Geld auch tatsächlich auf dem Empfängerkonto ankommen wird. (OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2016 , Az.: 5 U 110/15, 5 U 69/16)

Die Begründungen finden Sie hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170303497&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Verkehrsrecht: Keine grenzüberschreitende Vollstreckung einer Parkgebühr

Was meine Kanzlei immer vertreten hat, hat nunmehr der EuGH auch entschieden: die von kroatischen Notaren ausgestellten Vollstreckungsbefehle sind grundsätzlich nicht als Europäische Vollstreckungstitel bestätigt und werden in anderen Mitgliedstaaten als gerichtliche Entscheidungen nicht anerkannt und können somit nicht vollstreckt werden. (EuGH Entscheidung vom 09.03.2017, Az.: C-484/15, C-551/15)

Dem Fall lag nachstehender Sachverhalt zu Grunde: Pula P., eine im Eigentum der Stadt Pula (Kroatien) stehende Gesellschaft, ist für die Verwaltung der gebührenpflichtigen öffentlichen Parkplätze in dieser Stadt zuständig. Sie verlangt von Herrn Sven T., der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, die Bezahlung eines ihm ausgestellten Parkscheins. Auf der Grundlage von Buchführungsunterlagen, aus denen sich eine Forderung im Zusammenhang mit der Parkgebühr ergibt, erließ ein Notar einen Vollstreckungsbefehl gegen Herrn T.. Infolge eines von Herrn T. gegen diesen Vollstreckungsbefehl eingelegten Widerspruchs wurde die Rechtssache an das Općinski sud u Puli-Pola (Stadtgericht Pula, Kroatien) verwiesen. Dieses möchte vom EuGH wissen, ob ein solches Zwangsvollstreckungsverfahren in den Anwendungsbereich der Verordnung über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 – ABl. 2012, L 351, 1) fällt (erste Frage) und ob in Kroatien Notare, die im Rahmen von Zwangsvollstreckungsverfahren auf der Grundlage einer „glaubwürdigen Urkunde“ tätig werden, unter den Begriff „Gericht“ im Sinne dieser Verordnung fallen (zweite Frage).

Die Beantwortung der Fragen durch den EuGH können Sie hier nachlesen: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml;jsessionid=1ECEF3ED32A6B0FFA17191AACFCD9A35.jp17?nid=jnachr-JUNA170303491&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Anspruch auf Standgeld

Sachverhalt: Nach einem Unfall wurde das beschädigte Auto zu einer Werkstatt gebracht. Ursprünglich vereinbarten Eigentümer und Werkstatt, dass diese ihm das Unfallfahrzeug abkauft. Es kam jedoch zu keiner Einigung, sodass die Werkstatt das Auto nicht kaufte. Ursprünglich war vereinbart worden, dass ein Standgeld für neun Tage beansprucht werden kann. Nachdem das Auto aber jahrelang auf dem Werkstattgelände gestanden hatte, verlangte die Werkstatt weiteres Standgeld vom Eigentümer. Dieser weigerte sich mit Hinweis auf die Vereinbarung der Begrenzung auf neun Tage.

Kurzrubrum: Das OLG Koblenz hat einen Anspruch auf Standgeld für ein in einer Werkstatt (jahrelang) abgestelltes Unfallfahrzeug grundsätzlich bejaht, allerdings begrenzt auf den (Rest-)Wert des Fahrzeuges.

(Urteil des OLG Koblenz vom 09.März 2016, Aktenzeichen: 2 U 217/15)

https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170203306&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp

 


Haftung bei Glatteisbildung auf öffentlicher Straße

Zusammenfassung:

Das OLG Hamm hat entschieden, dass allein die Meldung von Glatteisbildung eine Kommune nicht zum Winterdienst auf Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung verpflichtet. (Urteil des OLG Hamm vom 18.November 2016; Aktenzeichen: 11 U 17/16).

Das gesamte Urteil mit Gründen lesen Sie bitte hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170203170&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp


Unfall mit dem Dienstfahrzeug

Zusammenfassung:

Das VG Koblenz hat entschieden, dass ein Beamter, der ohne dienstliche Genehmigung das Dienstkraftfahrzeug privat genutzt hat, den aus einem Wildunfall resultieren Schaden seinem Dienstherrn insgesamt zu ersetzen hat. (VG Koblenz, Entscheidungsdatum: 02.12.2016, Aktenzeichen: 5 K 684/16.KO) (mehr..)