VW Abgasskandal: Neues Urteil des LG Dresden

Das Landgericht in Dresden hat die Klage eines Verbrauchers negativ beschieden. Das Verfahren wurde als sog. „Pilotverfahren“ angesehen. Die Begründung des Gerichts ist nachvollziehbar.

Ein Skoda-Händler muss für ein bei ihm gekauftes und von der VW-Abgas-Affäre betroffenes Fahrzeug kein Neufahrzeug liefern, sondern es muss ihm die Gelegenheit gegeben werden, den Mangel zu beseitigen, also das angebotene Update durchzuführen.

Erst wenn diese Nachbesserung in der Regel nach dem zweiten Versuch gescheitert sei (§ 440 Satz 2 BGB), könne der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Rücknahme des Fahrzeuges gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Entschädigung für die bisherige Nutzung verlangen, so das LG Dresden.

 

In dem entschiedenen Fall sei der VW-Konzern vom Kläger nicht in Anspruch genommen worden, so dass das LG Dresden über eventuelle Ansprüche gegen diesen noch nicht zu entscheiden gehabt hätte. Es habe jedoch am gleichen Tag zwei weitere Fälle verhandelt, in denen es auch um Ansprüche gegen den VW-Konzern gehe. In diesen weiteren Fällen werde voraussichtlich am 21.11.2017 um 14.30 Uhr eine Entscheidung verkündet werden. (LG Dresden, Aktenzeichen: 7 O 1047/16 , Entscheidung vom: 08.November 2017)

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