Kurzfassung:
Das AG Berlin-Charlottenburg hat entschieden, dass jeder Wohnungseigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft verlangen kann, dass eine Hausordnung aufgestellt wird, in der inhaltlich eine Mehrzahl von Verhaltensvorschriften klar geregelt werden. (AG Charlottenburg; Entscheidung vom 16.September 2016; Aktenzeichen: 73 C 33/16).
Das ganze Urteil gibt es hier: https://www.juris.de/jportal/portal/page/homerl.psml?nid=jnachr-JUNA170103113&wt_mc=pushservice&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp